AGB

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingen (AGB)

Vorwort 
Die Nachfolgenden Klauseln regeln die Bedingungen der Teilnahme an den Veranstaltungen der Sportfahrerwoche Robin Hinze & Roger Dötenbier GbR (nachfolgend: Veranstalter). Die Teilnehmenden werden nachfolgend als Teilnehmer benannt. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

I. Vertragsinhalt, Vertragsschluss 
Nach Anmeldung des Teilnehmers für eine Veranstaltung bekommt der Teilnehmer eine Rechnung per Email. Durch diese Rechnung kommt erst der Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer zustande. Die zugrunde liegenden Vertraglichen Leistungen (Art, Umfang) ergeben sich der Leistungsbeschreibung des Angebots für die Gebuchte Veranstaltung. 

II. Preise, Zahlung und Zahlungsfristen 
1. In unseren Preisen ist (sind) die Umsatzsteuer (und Verpackungskosten) enthalten. Liefer- und Versandkosten sind in unseren Preisen (nicht) enthalten, fallen jedoch nur für Waren und nicht für Dienstleistungen an. 
2. Die Zahlung des Kauf-/Buchungspreises hat ausschließlich auf das Konto zu erfolgen, welches auf der Rechnung benannt ist. Der Abzug von Skonto ist nicht zulässig. 
3. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kauf-/Buchungspreis bis zu dem Datum Zahlbar welcher auf der Rechnung steht. 

III. Stornierungsbedingungen 
1. Die Buchung ist verbindlich mit Zugang der Rechnung des Veranstalters in Textform (E-Mail). Eine Kostenfreie Stornierung der Buchung durch den Teilnehmer ist bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Stornierung bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 75%, bei Stornierung bis 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet. Bei kurzfristigerer Stornierung erfolgt keine Kostenerstattung. Der Teilnehmer kann zur Vermeidung von Stornokosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Jedoch Berechnen wir dem Teilnehmer eine Umbuchungsgebühr von 25€. 
2. Erfolgt vor Beginn der Veranstaltung eine Absage durch den Veranstalter, werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren umgehend erstattet. Darüber hinaus stehen dem Teilnehmer keine Schadensersatzansprüche zu.

 IV. Haftungsbeschränkung 
1. Der Teilnehmer übernimmt die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle eventuell verursachten Schäden (z.B. Personen-, Folge- und Sachschäden). Dies beinhaltet auch dass der Teilnehmer selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen hat. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und dessen Gehilfen ferner von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von Ihm verursachten oder mitverursachten Schadensereignisses steht. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen die im Zusammenhang mit den nicht Ordnungsgemäßen Zustand der Strecke (Straße, Rennstrecke oder andere Trainingsgelände) steht. Des Weiteren können auch unsere Gehilfen, Tourguides und Instruktoren nicht haftbar gemacht werden, da sie lediglich als Orientierung dienen und jeder sein eigenes persönliches Können, sowie die technischen Möglichkeiten seines Fahrzeuges abschätzen sollte. 2. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistung empfohlen oder vermittelt werden (Flüge, Anreisewege, Fähren, Hotels, Besuch von öffentlichen oder privaten Einrichtungen und Touren). 3. Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen des Veranstalters teil. 
4. Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschließlich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollten nicht angemeldete Fahrer dieses Fahrzeug auf der Veranstaltungsstrecke nutzen, haftet der Teilnehmer für die durch sie evtl. verursachten Schäden in voller Höhe. 5. Soweit kein ausdrücklich verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Liefertermine bzw. Lieferfristen ausschließlich unverbindliche Angaben. 

V. „Höhere Gewalt“ 
Sollten Teile der Veranstaltung nicht stattfinden können ohne das Verschulden des Veranstalters (z.B. extreme Wettersituationen, Absage von Streckenbetreibern oder anderen wichtigen Gründen) so besteht keine Haftung des Veranstalters oder dessen Gehilfen. Dies gilt insbesondere für geführte Touren. 

VI. Versicherung 
1. Jedem Teilnehmer wird empfohlen sich selbstständig um eine geeignete Unfallversicherung zu bemühen. 
2. Außerdem verpflichtet sich der Teilnehmer eine gültige Auslandskrankenversicherung zu besitzen, sofern die Veranstaltung im Ausland stattfindet. Sollte der Teilnehmer dennoch nicht in Besitz eines Auslands Krankenversicherung sein, sind jegliche anfallende Kosten vom Teilnehmer selbst und in voller Höhe zu zahlen. 

VII. Beachtung von Anweisungen 
Verstößt der Teilnehmer gegen Schutzvorschriften oder werden die übrigen Teilnehmer oder die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung durch sein Verhalten gefährdet oder verletzt oder geschädigt, haben die Veranstalter das Recht, den Teilnehmer ohne Erstattung seiner Teilnahmegebühr und entstandener Kosten von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. 

VIII. Eigentumsvorbehalt 
1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. 

VIII. Sonstiges 
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 
3. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Rechtsstreitigkeiten ist Zwickau.

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